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DEGGArt45cGIn Kraft

GGArt45cG – Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

Ausfertigung: 1975-07-19BGBl I 1975, 1921Original ansehen

GGArt45cG – Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.07.1975. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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