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DEFS-AuftragsVIn Kraft

FS-AuftragsV – Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens

Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens

Ausfertigung: 1992-11-11BGBl I 1992, 1928Original ansehen

FS-AuftragsV – Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.11.1992. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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