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DEWZG§4ESOBekIn Kraft

WZG§4ESOBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1978-12-05BGBl I 1978, 1950Original ansehen

WZG§4ESOBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.12.1978. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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