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DEAMBtAngVIn Kraft

AMBtAngV – Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen

Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen

Ausfertigung: 1991-10-04BGBl I 1991, 1968Original ansehen

AMBtAngV – Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.10.1991. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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