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DEAMBtAngVIn Kraft
AMBtAngV – Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen
Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen
AMBtAngV – Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.10.1991. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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