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DERAG 15In Kraft

RAG 15 – Fünfzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Fünfzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Ausfertigung: 1972-10-16BGBl I 1972, 1965, 1992Original ansehen

RAG 15 – Fünfzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.10.1972. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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