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DEWZG§4EPO/EPABekIn Kraft

WZG§4EPO/EPABek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1979-11-22BGBl I 1979, 1999Original ansehen

WZG§4EPO/EPABek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.11.1979. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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