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DEGrenzgNLDAGIn Kraft

GrenzgNLDAG – Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete

Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete

Ausfertigung: 1980-10-21BGBl I 1980, 1999Original ansehen

GrenzgNLDAG – Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.10.1980. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, ab wann das Gesetz gilt. Es gilt für Steuern ab dem Jahr 1994. Beim Lohnsteuerabzug gilt es für Gehälter, die ab 1994 gezahlt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle, die in Deutschland oder den Niederlanden Steuern auf Einkommen oder Vermögen zahlen, besonders Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ein Beispiel

Ein Arbeitnehmer bekommt im Januar 1994 sein Gehalt für Dezember 1993. Das neue Gesetz gilt hier noch nicht. Bekommt er im Februar 1994 sein Gehalt für Januar 1994, gilt das Gesetz schon.

Begriffe

Steuerabzug vom Arbeitslohn:
Das ist die Lohnsteuer. Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Gehalt ab und zahlt sie an das Finanzamt.
Lohnzahlungszeitraum:
Der Zeitraum, für den das Gehalt gezahlt wird, z. B. ein Monat oder eine Woche.
Sonstige Bezüge:
Das sind zusätzliche Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Bonus, die nicht regelmäßig gezahlt werden.
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