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DEBEDVIn Kraft

BEDV – Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz

Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz

Ausfertigung: 2023-01-27BGBl I 2023, Nr. 29Original ansehen

BEDV – Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.01.2023. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 11 — Evaluierung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, dass eine Behörde regelmäßig prüft, wie gut das Verfahren zur Ausgleichszahlung für doppelt gezählte CO₂-Emissionen funktioniert. Die Behörde schreibt dazu einen Bericht und gibt ihn an die Bundesregierung. Die Regierung schaut dann, ob die Verordnung geändert werden muss.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die zuständige Behörde, die Bundesregierung und indirekt Unternehmen, die am Brennstoffemissionshandel teilnehmen.

Begriffe

Evaluierung:
Eine systematische Überprüfung, ob etwas wie geplant funktioniert.
Kompensationsverfahren:
Ein Verfahren, bei dem Ausgleichszahlungen für doppelt gezählte CO₂-Emissionen berechnet und abgewickelt werden.
Abrechnungsjahr:
Ein festgelegter Zeitraum (meist ein Jahr), für den die Emissionen und Ausgleichszahlungen berechnet werden.
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