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ArbPlSchGAbschn3V – Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes
Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes
ArbPlSchGAbschn3V – Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.10.1980. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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