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DEHafenSchAusbVIn Kraft
HafenSchAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
HafenSchAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.01.2006. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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