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HafenSchAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin

Ausfertigung: 2006-01-20BGBl I 2006, 206Original ansehen

HafenSchAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.01.2006. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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