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OrthoptG – Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten

Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten

Ausfertigung: 1989-11-28BGBl I 1989, 2061Original ansehen

OrthoptG – Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.11.1989. Der Text hat 20 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Ausbildung zur Orthoptistin oder zum Orthoptisten abläuft. Sie besteht aus Unterricht und praktischer Arbeit. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die Orthoptistin oder Orthoptist werden wollen, sowie die Schulen und Krankenhäuser, die die Ausbildung anbieten.

Ein Beispiel

Eine Person besucht drei Jahre lang eine staatlich anerkannte Schule an einem Krankenhaus. Dort lernt sie im Unterricht und bei der Arbeit mit Patienten, wie man Augenbewegungsstörungen behandelt. Am Ende macht sie eine Prüfung.

Begriffe

Orthoptistin / Orthoptist:
Ein Gesundheitsberuf, der sich mit der Untersuchung und Behandlung von Augenbewegungsstörungen und Sehproblemen beschäftigt.
staatlich anerkannte Schulen:
Schulen, die vom Staat erlaubt sind, diese Ausbildung anzubieten und die Prüfung abzunehmen.
staatliche Prüfung:
Eine offizielle Prüfung, die vom Staat durchgeführt wird und die man bestehen muss, um den Beruf ausüben zu dürfen.
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