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DEFSBetrVIn Kraft
FSBetrV – Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung
Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung
FSBetrV – Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.1992. Der Text hat 28 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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