SozhiDAV 2019 – Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
SozhiDAV 2019 – Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.02.2018. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Anwendungsbereich
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erklärt, wie Datenabgleiche gemacht werden. Es geht um die Schritte und wer die Kosten dafür trägt. Die Abgleiche prüfen, ob Angaben bei Sozialleistungen stimmen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden, die Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bearbeiten, sowie Personen, die solche Leistungen erhalten oder beantragen.
Ein Beispiel
Eine Person beantragt Grundsicherung. Die Behörde gleicht die Angaben mit anderen Daten ab, zum Beispiel mit denen der Rentenversicherung, um zu prüfen, ob alles richtig ist.
Begriffe
- Datenabgleich:
- Ein Vergleich von Informationen, die bei verschiedenen Stellen gespeichert sind, um Fehler oder falsche Angaben zu finden.
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII):
- Ein Gesetz, das Regeln für Sozialhilfe wie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt enthält.
- Verordnung:
- Eine offizielle Regel, die genau erklärt, wie ein Gesetz umgesetzt wird.
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