Zurück zu Gesetzen
DEJHiStruktVIn Kraft

JHiStruktV – Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe

Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe

Ausfertigung: 1974-08-23BGBl I 1974, 2084Original ansehen

JHiStruktV – Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.08.1974. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Der Paragraf sagt: Es gibt eine bundesweite Zählung von allen Mitarbeitern in der Jugendhilfe. Diese Zählung fand am 1. November 1974 statt. Sie soll zeigen, wie viele und welche Personen dort arbeiten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Einrichtungen und Träger, die 1974 in der Jugendhilfe in Deutschland tätig waren.

Ein Beispiel

Ein Jugendamt musste 1974 melden, wie viele Sozialarbeiter, Erzieher und Verwaltungsangestellte dort gearbeitet haben.

Begriffe

Bundesstatistik:
Eine offizielle Zählung oder Erhebung, die für ganz Deutschland gemacht wird.
Jugendhilfe:
Alle Angebote und Einrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Familien helfen, z. B. Jugendämter, Heime oder Beratungsstellen.
Struktur des Personals:
Wie viele Mitarbeiter es gibt und welche Berufe oder Aufgaben sie haben.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt