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UrhRollV – Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke
Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke
UrhRollV – Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.1965. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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