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DEÜblG 6In Kraft
ÜblG 6 – Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West)
Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West)
ÜblG 6 – Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.09.1990. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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