SprengV 1 – Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
SprengV 1 – Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.11.1977. Der Text hat 58 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 43
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie ein bestimmtes Verzeichnis geführt werden muss. Das Verzeichnis zeigt, wer welche gefährlichen Stoffe aus einem Lager nimmt. Es gibt besondere Regeln, welche Informationen in das Verzeichnis geschrieben werden müssen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen oder Firmen, die eine Erlaubnis haben, mit gefährlichen Stoffen zu arbeiten und diese Stoffe aus einem Lager entnehmen.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen hat eine Erlaubnis, Sprengstoffe zu lagern. Wenn ein Mitarbeiter Sprengstoff aus dem Lager holt, muss das Unternehmen aufschreiben, wer den Stoff genommen hat und wie viel es war.
Begriffe
- Verzeichnis nach § 28 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes:
- Ein schriftliches Dokument, in dem festgehalten wird, welche gefährlichen Stoffe wann und von wem aus einem Lager genommen werden.
- Erlaubnisinhaber:
- Eine Person oder Firma, die eine offizielle Genehmigung hat, mit gefährlichen Stoffen zu arbeiten.
- Entnommene Stoffe:
- Gefährliche Stoffe, die aus einem Lager geholt und verwendet oder weitergegeben werden.
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