EWGFinBeistG – Gesetz zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Gesetz zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
EWGFinBeistG – Gesetz zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.12.1971. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wer in Deutschland für Kredite zuständig ist, die im Rahmen eines europäischen Hilfsprogramms vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank gibt diese Kredite oder übernimmt Garantien dafür. Sie verwaltet auch die Rückzahlungen und Zinsen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Deutsche Bundesbank und die Bundesrepublik Deutschland, wenn sie an dem europäischen Finanzhilfe-Programm teilnehmen.
Ein Beispiel
Wenn ein anderes EU-Land finanzielle Hilfe braucht, kann Deutschland über das Programm einen Kredit geben. Die Deutsche Bundesbank wickelt dann diesen Kredit ab und erhält später das Geld zurück.
Begriffe
- Mechanismus für den mittelfristigen finanziellen Beistand:
- Ein europäisches Programm, bei dem Länder anderen EU-Ländern mit Krediten helfen können.
- Mobilisierung ausstehender Forderungen:
- Wenn die Bundesbank offene Geldforderungen (z. B. noch nicht zurückgezahlte Kredite) in handelbare Werte umwandelt.
- Rat der Europäischen Gemeinschaften:
- Ein Gremium, in dem Minister der EU-Länder Entscheidungen treffen (heute: Rat der Europäischen Union).
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