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GrÄndStVtr SN/TH – Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Ausfertigung: 1992-02-11BGBl I 1993, 215, 216Original ansehen

GrÄndStVtr SN/TH – Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.02.1992. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 6

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel erklärt, wie der Vertrag zwischen Sachsen und Thüringen über die Änderung der Landesgrenze gültig wird. Beide Landtage müssen dem Vertrag zustimmen. Danach wird der Vertrag offiziell und tritt in Kraft.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Regierungen und Parlamente der Bundesländer Sachsen und Thüringen sowie die Archive, die die Dokumente aufbewahren.

Begriffe

Ratifikation:
Die offizielle Bestätigung eines Vertrags durch die zuständigen Stellen, hier die Landtage von Sachsen und Thüringen.
Ratifikationsurkunden:
Offizielle Papiere, die zeigen, dass die Landtage dem Vertrag zugestimmt haben.
Urschriften:
Die originalen Vertragsdokumente, die unterschrieben und gültig sind.
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