ProdHaftG – Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
ProdHaftG – Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.12.1989. Der Text hat 20 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 13 — Erlöschen von Ansprüchen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Nach diesem Paragrafen können Verbraucher nicht mehr Schadensersatz fordern, wenn seit dem Verkauf eines fehlerhaften Produkts zehn Jahre vergangen sind. Das gilt aber nicht, wenn bereits ein Gericht oder ein Mahnverfahren läuft. Auch wenn ein Gericht den Anspruch bereits bestätigt hat oder eine Einigung erzielt wurde, bleibt der Anspruch bestehen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die Schadensersatz für ein fehlerhaftes Produkt verlangen wollen, sowie Hersteller solcher Produkte.
Ein Beispiel
Ein Hersteller verkauft 2015 ein defektes Elektrogerät. 2026 verursacht das Gerät einen Brand. Nach diesem Paragrafen kann der Geschädigte dann keinen Schadensersatz mehr verlangen, es sei denn, es läuft bereits ein Gerichtsverfahren.
Begriffe
- Anspruch:
- Das Recht, von jemandem etwas zu verlangen, z. B. Schadensersatz.
- Rechtsstreit:
- Ein Streit, der vor Gericht ausgetragen wird.
- Vollstreckungstitel:
- Ein offizielles Dokument, z. B. ein Gerichtsurteil, mit dem man Geld oder andere Leistungen erzwingen kann.
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