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DESchuhmMstrV 2014In Kraft

SchuhmMstrV 2014 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schuhmacher-Handwerk

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schuhmacher-Handwerk

Ausfertigung: 2014-03-03BGBl I 2014, 220Original ansehen

SchuhmMstrV 2014 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schuhmacher-Handwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.03.2014. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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