Zurück zu Gesetzen
DESchuhmMstrV 2014In Kraft
SchuhmMstrV 2014 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schuhmacher-Handwerk
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schuhmacher-Handwerk
SchuhmMstrV 2014 – Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schuhmacher-Handwerk ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.03.2014. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
