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DEAbgrV 1985In Kraft
AbgrV 1985 – Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser
Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser
AbgrV 1985 – Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.12.1985. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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