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DEAbgrV 1985In Kraft

AbgrV 1985 – Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser

Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser

Ausfertigung: 1985-12-12BGBl I 1985, 2255Original ansehen

AbgrV 1985 – Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.12.1985. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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