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DEWZG§35Abs4Bek 1987-09-24In Kraft

WZG§35Abs4Bek 1987-09-24 – Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1987-09-24BGBl I 1987, 2255Original ansehen

WZG§35Abs4Bek 1987-09-24 – Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.09.1987. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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