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PfandBrAUmwG – Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft

Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft

Ausfertigung: 1988-12-20BGBl I 1988, 2310Original ansehen

PfandBrAUmwG – Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.1988. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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