BPersVWO – Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO – Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.09.1974. Der Text hat 54 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 36 — Gleichzeitige Wahl
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, dass die Wahl für den Bezirkspersonalrat und die Wahlen für die Personalräte im gleichen Bezirk möglichst am selben Tag stattfinden sollen. Das soll die Organisation einfacher machen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die Wahlen für Personalräte und Bezirkspersonalräte in Behörden oder öffentlichen Einrichtungen organisieren.
Ein Beispiel
In einer Stadt gibt es mehrere Ämter. Die Wahl für den Personalrat jedes Amtes und die Wahl für den Bezirkspersonalrat der ganzen Stadt sollen am gleichen Tag abgehalten werden.
Begriffe
- Bezirkspersonalrat:
- Eine Gruppe von gewählten Vertretern, die die Interessen der Beschäftigten in einem größeren Bereich (z. B. einer Stadt oder Region) vertreten.
- Personalrat:
- Eine Gruppe von gewählten Vertretern, die die Interessen der Beschäftigten in einer Behörde oder einem Amt vertreten.
- Bezirk:
- Ein bestimmter Bereich oder ein Gebiet, z. B. eine Stadt, ein Landkreis oder eine Region.
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