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DEGenTAufzVIn Kraft

GenTAufzV – Verordnung über Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten und bei Freisetzungen

Verordnung über Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten und bei Freisetzungen

Ausfertigung: 1990-10-24BGBl I 1990, 2338Original ansehen

GenTAufzV – Verordnung über Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten und bei Freisetzungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.10.1990. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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