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DEWZG§4IBRD/IDA/IFCBekIn Kraft

WZG§4IBRD/IDA/IFCBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1980-12-19BGBl I 1980, 2352Original ansehen

WZG§4IBRD/IDA/IFCBek – Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.1980. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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