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DEKürschAusbVIn Kraft

KürschAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk

Ausfertigung: 1997-02-13BGBl I 1997, 239Original ansehen

KürschAusbV – Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.02.1997. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7 — Berichtsheft

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass Auszubildende zum Kürschner oder zur Kürschnerin ein Berichtsheft führen müssen. Das Heft ist ein Nachweis über die Ausbildung. Der Ausbilder muss das Heft regelmäßig prüfen und dem Auszubildenden Zeit geben, es zu schreiben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Auszubildende im Beruf Kürschner oder Kürschnerin sowie ihre Ausbilder in Betrieben.

Ein Beispiel

Ein Auszubildender schreibt jede Woche auf, welche Arbeiten er im Betrieb gemacht hat, z. B. Felle zuschneiden oder Nähte kontrollieren. Der Ausbilder schaut sich die Einträge alle zwei Wochen an.

Begriffe

Berichtsheft:
Ein Heft, in dem Auszubildende aufschreiben, was sie im Betrieb gelernt und gemacht haben.
Auszubildender:
Eine Person, die einen Beruf in einem Betrieb lernt, z. B. Kürschner.
Ausbildender:
Der Betrieb oder die Person, die den Auszubildenden anlernt, z. B. der Chef oder die Chefin.
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