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ZKBSV – Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit

Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit

Ausfertigung: 1990-10-30BGBl I 1990, 2418Original ansehen

ZKBSV – Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.10.1990. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Berufung der Mitglieder

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie Mitglieder für eine wichtige Kommission ausgewählt werden. Die Kommission prüft Fragen zur biologischen Sicherheit, besonders bei Gentechnik. Das zuständige Ministerium entscheidet über die Personen, aber andere Stellen dürfen Vorschläge machen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die für die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit arbeiten sollen, sowie Behörden und Organisationen, die Vorschläge einreichen dürfen.

Begriffe

berufen:
Hier bedeutet es: offiziell auswählen oder ernennen, damit jemand eine bestimmte Aufgabe übernimmt.
Benehmen mit:
Das Ministerium muss sich mit den Landesregierungen abstimmen, bevor es entscheidet. Es muss deren Meinung hören, aber nicht unbedingt folgen.
Bundesanzeiger:
Ein amtliches Veröffentlichungsblatt der Bundesregierung, in dem offizielle Bekanntmachungen stehen.

§ 7 — Sachverständige

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit arbeiten darf. Sie kann Experten anhören oder beauftragen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Auch einzelne Mitglieder dürfen bestimmte Aufgaben übernehmen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit und die Sachverständigen, die sie einbezieht.

Ein Beispiel

Die Kommission prüft ein neues Labor für gefährliche Viren. Sie bittet einen Facharzt für Infektionen um ein Gutachten, ob das Labor sicher ist.

Begriffe

Sachverständige:
Experten, die zu einem Thema besonderes Wissen haben und beraten.
Gutachten:
Eine schriftliche Stellungnahme von Experten zu einer bestimmten Frage.
Dritte:
Personen oder Stellen, die nicht zur Kommission gehören, aber für sie arbeiten.
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