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DEWZG§35NZLBekIn Kraft

WZG§35NZLBek – Bekanntmachung zu § 35 Abs. 3 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 3 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1976-08-25BGBl I 1976, 2444Original ansehen

WZG§35NZLBek – Bekanntmachung zu § 35 Abs. 3 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.08.1976. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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