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DEÄApprOÄndV 5In Kraft

ÄApprOÄndV 5 – Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Ausfertigung: 1986-12-15BGBl I 1986, 2457Original ansehen

ÄApprOÄndV 5 – Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.12.1986. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel gilt für Medizinstudierende, die sich bis zum 20. Januar 1988 für den zweiten Teil der Ärztlichen Prüfung angemeldet haben. Sie dürfen die Prüfung noch nach den alten Regeln ablegen, wenn sie sie bis zum 1. Mai 1989 bestehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft nur Medizinstudierende, die sich vor dem 20. Januar 1988 für den zweiten Teil der Ärztlichen Prüfung angemeldet haben.

Begriffe

Approbationsordnung für Ärzte:
Das ist die offizielle Regel, die sagt, wie man in Deutschland Arzt oder Ärztin werden darf. Sie beschreibt, was man im Studium lernen muss und welche Prüfungen man bestehen muss.
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Das ist der zweite Teil der großen Prüfung für Medizinstudierende. Er kommt nach dem ersten Teil und vor dem praktischen Jahr.
bisher geltende Vorschriften:
Das sind die alten Regeln, die vor einer Änderung der Approbationsordnung galten.
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