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DEBtMÄndV 21In Kraft

BtMÄndV 21 – Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Ausfertigung: 2008-02-18BGBl I 2008, 246Original ansehen

BtMÄndV 21 – Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.02.2008. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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