GRG – Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen
Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen
GRG – Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.1988. Der Text hat 30 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 67 — Medizinisch-technische Großgeräte
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, welche alten Regeln für bestimmte medizinische Großgeräte weiterhin gelten. Es geht um Geräte, die vor 1989 angeschafft oder genutzt wurden. Für diese Geräte bleiben ältere Vorschriften aus der Reichsversicherungsordnung und dazugehörige Richtlinien in Kraft.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Einrichtungen, die medizinisch-technische Großgeräte besitzen oder nutzen, die vor 1989 angeschafft wurden.
Ein Beispiel
Ein Krankenhaus hat seit 1985 ein altes Röntgengerät im Einsatz. Für dieses Gerät gelten weiterhin die Regeln und Richtlinien, die vor 1989 galten.
Begriffe
- Medizinisch-technische Großgeräte:
- Große medizinische Geräte wie Röntgenapparate, Computertomographen (CT) oder Magnetresonanztomographen (MRT).
- Reichsversicherungsordnung:
- Ein altes Gesetz, das früher die Sozialversicherung in Deutschland geregelt hat. Heute gelten andere Gesetze, aber für diese alten Geräte bleiben Teile der Reichsversicherungsordnung wichtig.
- Richtlinien:
- Offizielle Regeln, die erklären, wie etwas gemacht werden soll. Hier geht es um Regeln für den Einsatz der Großgeräte.
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