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DEStVZOAusnV 42In Kraft
StVZOAusnV 42 – Zweiundvierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zweiundvierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZOAusnV 42 – Zweiundvierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.1992. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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