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AGMahnVordrV – Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Ausfertigung: 1977-12-15BGBl I 1977, 2625Original ansehen

AGMahnVordrV – Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.12.1977. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Vordrucke zur Übermittlung als strukturierter Datensatz

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erlaubt den Bundesländern, kleine Änderungen an offiziellen Formularen für Arbeitsgerichts-Verfahren zu machen. Die Änderungen sollen helfen, die Formulare am Computer auszufüllen und digital an das Gericht zu schicken. Die Formulare müssen aber inhaltlich gleich bleiben und verständlich sein.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Bundesländer, Gerichte und Personen, die Formulare für arbeitsgerichtliche Mahnverfahren nutzen.

Ein Beispiel

Ein Bundesland ändert ein Formular leicht, damit es am Computer ausgefüllt und als digitale Datei an das Arbeitsgericht geschickt werden kann. Die Angaben im Formular bleiben aber dieselben.

Begriffe

Strukturierter Datensatz:
Eine digitale Datei, in der Informationen in einer festen, geordneten Form gespeichert sind, damit sie ein Computer leicht verarbeiten kann.
Qualifizierte elektronische Signatur:
Eine besonders sichere digitale Unterschrift, mit der man nachweisen kann, dass ein Dokument wirklich von einer bestimmten Person stammt.
Elektronischer Identitätsnachweis:
Ein digitaler Ausweis, mit dem man sich im Internet sicher ausweisen kann, zum Beispiel mit dem Personalausweis oder einem Aufenthaltstitel.
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