ErzUrlSoldV – Verordnung über die Elternzeit für Soldatinnen und Soldaten
Verordnung über die Elternzeit für Soldatinnen und Soldaten
ErzUrlSoldV – Verordnung über die Elternzeit für Soldatinnen und Soldaten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.12.1990. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Nicht volle Erwerbstätigkeit
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, ob Soldatinnen oder Soldaten während der Elternzeit nebenbei arbeiten dürfen. Sie dürfen eine Teilzeitstelle außerhalb der Bundeswehr annehmen, aber nur bis zu 32 Stunden pro Woche. Dafür brauchen sie eine Erlaubnis vom Verteidigungsministerium oder einer beauftragten Stelle.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Soldatinnen und Soldaten, die Elternzeit nehmen.
Ein Beispiel
Eine Soldatin möchte während ihrer Elternzeit als Verkäuferin in einem Supermarkt arbeiten. Sie darf das nur, wenn sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet und das Verteidigungsministerium zustimmt.
Begriffe
- Elternzeit:
- Eine Auszeit vom Beruf, um sich um ein Kind zu kümmern.在此期间,工作关系暂时中断或减少。
- Teilzeitbeschäftigung:
- Eine Arbeit mit weniger Stunden als eine volle Stelle, zum Beispiel 20 Stunden pro Woche.
- Soldatenverhältnis:
- Der Dienst als Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr.
§ 7
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, ab wann die Elternzeit für Soldatinnen und Soldaten gilt. Sie gilt nur für Kinder, die nach dem Start der Verordnung geboren werden. Für Kinder, die vorher geboren sind, gilt die Regel nicht.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Soldatinnen und Soldaten, die Eltern werden oder geworden sind.
Ein Beispiel
Eine Soldatin bekommt im Mai 2024 ein Kind. Die Verordnung ist seit April 2024 in Kraft. Sie kann Elternzeit nehmen. Ein Soldat, dessen Kind im März 2024 geboren wurde, kann die Elternzeit nach dieser Verordnung nicht nutzen.
Begriffe
- Inkrafttreten:
- Der Zeitpunkt, ab dem ein Gesetz oder eine Verordnung gilt.
- Verordnung:
- Eine offizielle Regel, die von einer Regierung oder Behörde erlassen wird.
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