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DEAO1977§180Abs2VIn Kraft
AO1977§180Abs2V – Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
AO1977§180Abs2V – Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.1986. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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