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DEDLInfoVIn Kraft

DLInfoV – Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

Ausfertigung: 2010-03-12BGBl I 2010, 267Original ansehen

DLInfoV – Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.03.2010. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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