FachkBüroPrV 2012 – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation
FachkBüroPrV 2012 – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.02.2012. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 6 — Bewerten der Prüfungsleistungen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wie die Leistungen in der Prüfung zum Fachwirt für Büro- und Projektorganisation bewertet werden. Es geht darum, wie Punkte für schriftliche und mündliche Prüfungsteile vergeben und zusammengerechnet werden. Die genauen Regeln stehen in einer Anlage und anderen Abschnitten der Verordnung.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen, die die Prüfung zum Geprüften Fachwirt oder zur Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation ablegen.
Ein Beispiel
Eine Prüfungsteilnehmerin schreibt zwei Aufgaben im schriftlichen Teil. Die erste Aufgabe wird mit 80 Punkten bewertet, die zweite mit 60 Punkten. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung ist dann der Durchschnitt: (80 + 60) geteilt durch 2 = 70 Punkte.
Begriffe
- Arithmetisches Mittel:
- Einfach gesagt: der Durchschnitt. Man addiert Zahlen und teilt sie durch die Anzahl der Zahlen.
- Gewichtetes arithmetisches Mittel:
- Ein Durchschnitt, bei dem manche Zahlen stärker zählen als andere. Hier zählt das Fachgespräch mehr als die Präsentation.
- Anlage 1:
- Ein Teil der Verordnung, in dem genau steht, wie die Punkte für die Prüfungsleistungen vergeben werden.
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