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DEGewO§34cDVÄndV 3In Kraft
GewO§34cDVÄndV 3 – Dritte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Dritte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
GewO§34cDVÄndV 3 – Dritte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.02.1997. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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