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FinDPrV – Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft

Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft

Ausfertigung: 2012-02-09BGBl I 2012, 274 (510)Original ansehen

FinDPrV – Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.02.2012. Der Text hat 26 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Fortbildungsabschlüsse

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel bestimmt, wie Prüfungen für bestimmte Berufs-Abschlüsse in der Finanz-Beratung ablaufen. Es geht um zwei Abschlüsse: Fachberater für Finanzdienstleistungen und Fachwirt für Finanzberatung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die diese Berufs-Abschlüsse machen wollen oder die Prüfungen dafür durchführen.

Ein Beispiel

Eine Bank-Mitarbeiterin möchte den Abschluss 'Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung' erwerben. Diese Verordnung erklärt, welche Prüfungen sie bestehen muss.

Begriffe

Fortbildungsabschlüsse:
Berufliche Qualifikationen, die man nach einer Ausbildung durch zusätzliche Kurse und Prüfungen erreichen kann.
Finanzdienstleistungswirtschaft:
Branche, die sich mit Geld-Angelegenheiten wie Banken, Versicherungen oder Beratung beschäftigt.
Verordnung:
Eine offizielle Regel, die von einer Behörde oder Regierung erlassen wird und für bestimmte Bereiche gilt.
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