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KohleUMeldeG – Gesetz über Meldungen der Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus

Gesetz über Meldungen der Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus

Ausfertigung: 1977-12-19BGBl I 1977, 2750, 2753Original ansehen

KohleUMeldeG – Gesetz über Meldungen der Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.12.1977. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass das Gesetz auch in Berlin gilt. Es erklärt, wie Regeln, die nach diesem Gesetz gemacht werden, in Berlin angewendet werden.

Wen betrifft das?

Das betrifft Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus und Behörden, die für dieses Gesetz zuständig sind.

Begriffe

Rechtsverordnungen:
Das sind Regeln, die von der Regierung oder einer Behörde erlassen werden, ohne dass das Parlament jedes Mal zustimmen muss.
Drittes Überleitungsgesetz:
Ein Gesetz, das regelt, wie andere Gesetze in Berlin gelten, nachdem Berlin Teil der Bundesrepublik Deutschland wurde.
Maßgabe:
Das bedeutet, dass etwas nach bestimmten Bedingungen oder Regeln gilt.
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