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DEPfändfreiGrBek 2003In Kraft

PfändfreiGrBek 2003 – Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung

Ausfertigung: 2003-02-25BGBl I 2003, 276Original ansehen

PfändfreiGrBek 2003 – Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.02.2003. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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