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GeoZG – Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten

Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten

Ausfertigung: 2009-02-10BGBl I 2009, 278Original ansehen

GeoZG – Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.02.2009. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 8 — Interoperabilität

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass digitale Karten-Daten und dazugehörige Dienste so bereitgestellt werden müssen, dass sie mit anderen Systemen zusammenarbeiten können. Die genauen Regeln dazu werden noch in einer anderen Vorschrift festgelegt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden und Stellen, die digitale Karten-Daten oder damit verbundene Dienste anbieten.

Ein Beispiel

Eine Stadt stellt ihre digitalen Stadtpläne online. Diese Pläne müssen so gemacht sein, dass sie auch in anderen Programmen oder auf anderen Webseiten genutzt werden können.

Begriffe

Geodaten:
Digitale Informationen über Orte, z. B. Karten, Grundstücke oder Naturgebiete.
Geodatendienste:
Dienste, die Geodaten bereitstellen oder verarbeiten, z. B. Online-Karten oder Suchfunktionen für Standorte.
Interoperabel:
Daten oder Dienste sind so aufgebaut, dass sie mit anderen Systemen oder Programmen zusammenarbeiten können.
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