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KmV – Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln

Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln

Ausfertigung: 2010-03-19BGBl I 2010, 286, 287Original ansehen

KmV – Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.03.2010. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7 — Ordnungswidrigkeiten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wann jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht. Das passiert, wenn jemand unabsichtlich gegen bestimmte Regeln für Schadstoffe in Lebensmitteln verstößt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen.

Ein Beispiel

Ein Bäcker verwendet versehentlich Mehl mit zu viel Schimmelgift, weil er die Lieferung nicht richtig geprüft hat.

Begriffe

Ordnungswidrigkeit:
Eine Regelverletzung, die mit einer Geldstrafe bestraft werden kann, aber kein Verbrechen ist.
fahrlässig:
Etwas unabsichtlich falsch machen, weil man nicht genug aufgepasst hat.
Kontaminanten:
Schadstoffe, die unbeabsichtigt in Lebensmittel gelangen, z. B. Schimmelgifte oder Schwermetalle.
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