SachBezV BG – Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 1991 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 1991 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
SachBezV BG – Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.1990. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt: Eine alte Verordnung aus dem Jahr 1984 gilt auch in den neuen Bundesländern (Ost-Deutschland) seit der Wiedervereinigung. Die Verordnung legt fest, wie Sachleistungen (z. B. kostenloses Essen oder Wohnen) in der Sozialversicherung bewertet werden. Es gibt aber einige Änderungen, die in anderen Paragrafen stehen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Ost-Deutschland, die Sachleistungen statt Geld erhalten.
Ein Beispiel
Ein Arbeitgeber gibt seinen Mitarbeitern kostenlos ein Mittagessen. Der Wert dieses Essens muss für die Sozialversicherung berechnet werden. Die Regel bestimmt, wie hoch dieser Wert ist.
Begriffe
- Sachbezüge:
- Leistungen, die jemand nicht in Geld, sondern als Sache oder Dienstleistung bekommt, z. B. kostenlose Verpflegung oder Unterkunft.
- Sozialversicherung:
- Ein System, das Arbeitnehmer vor Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter schützt. Dazu gehören z. B. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Einigungsvertrag:
- Der Vertrag, der 1990 die Wiedervereinigung von Ost- und West-Deutschland regelte.
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