LuftGerPV 2013 – Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
LuftGerPV 2013 – Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.02.2013. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 8 — Behebung von Mängeln des Musters
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Wenn ein Flugzeug oder anderes Luftfahrtgerät einen Fehler hat, der die Sicherheit gefährdet, muss etwas dagegen getan werden. Die zuständige Behörde sagt, was genau zu tun ist. Der Hersteller muss dann Anleitungen erstellen und an die Besitzer und Wartungsfirmen schicken.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller von Luftfahrtgerät, Besitzer von Flugzeugen und Organisationen, die Flugzeuge warten oder prüfen.
Ein Beispiel
Ein Flugzeugtyp hat einen Fehler im Triebwerk, der zu Störungen führen kann. Die Behörde verlangt, dass alle Flugzeuge dieses Typs überprüft werden. Der Hersteller schreibt eine Anleitung, wie der Fehler behoben werden kann, und schickt sie an alle Airlines, die dieses Flugzeug nutzen.
Begriffe
- Lufttüchtigkeit:
- Dass ein Flugzeug sicher fliegen kann und keine technischen Mängel hat.
- Muster:
- Ein bestimmter Typ oder ein Modell von einem Flugzeug oder Luftfahrtgerät.
- Halter des Luftfahrtgeräts:
- Die Person oder Firma, die das Flugzeug besitzt oder nutzt, z. B. eine Airline.
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