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DEBNDGIn Kraft

BNDG – Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

Ausfertigung: 1990-12-20BGBl I 1990, 2954, 2979Original ansehen

BNDG – Gesetz über den Bundesnachrichtendienst ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.1990. Der Text hat 93 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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