ATDTeilnV – Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden
Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden
ATDTeilnV – Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.03.2015. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Bayern
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erlaubt bestimmten Polizei-Dienststellen in Bayern, auf die Antiterrordatei zuzugreifen. Die Datei sammelt Informationen über mögliche Terrorgefahren. Hier werden genau zehn Dienststellen in verschiedenen Städten genannt, die diese Berechtigung erhalten.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die genannten Polizei-Dienststellen in Bayern und ihre Arbeit mit der Antiterrordatei.
Begriffe
- Polizeivollzugsbehörden:
- Das sind offizielle Stellen der Polizei, die für bestimmte Aufgaben zuständig sind, z. B. Ermittlungen.
- Antiterrordatei:
- Eine spezielle Datenbank, in der Informationen über mögliche Terrorgefahren gespeichert werden.
- Operativer Staatsschutz:
- Ein Bereich der Polizei, der sich mit der Abwehr von Gefahren für den Staat beschäftigt, z. B. Terrorismus oder Extremismus.
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