AusbEignMedPharmV – Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
AusbEignMedPharmV – Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen,… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.03.2007. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wer Jugendliche in bestimmten Berufen ausbilden darf. Nur Personen mit einer offiziellen Zulassung als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker dürfen die Ausbildung leiten. Es geht um vier Berufe im Gesundheitsbereich.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker, die Auszubildende in diesen Berufen anleiten wollen.
Ein Beispiel
Ein Zahnarzt möchte eine Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ausbilden. Dafür muss er selbst als Zahnarzt zugelassen sein.
Begriffe
- fachliche Eignung:
- Das bedeutet, dass jemand die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse hat, um einen Beruf richtig auszuüben oder andere darin auszubilden.
- approbiert:
- Das ist die offizielle Zulassung, um als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker zu arbeiten.
- Ausbildungsberuf:
- Ein Beruf, für den man eine festgelegte Ausbildung machen muss, zum Beispiel Medizinischer Fachangestellter.
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